Meldung vom 23.06.2022 Für den Bereich des Landkreises Deggendorf hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte gem. § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und die Werte für landwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 01. Januar 2022 ermittelt und beschlossen. Diese Richtwerte für baureifes Land wurden in einer Liste zusammengefasst, welche unterteilt ist in die einzelnen Gemeinden und innerhalb der Gemeinden in Bodenrichtwertzonen. Zudem wurden die Werte für landwirtschaftliche Flächen für die einzelnen Gemeinden veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte und die Werte für landwirtschaftliche Flächen für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Moos liegen in der Zeit vom 27. Juni 2022 bis 27. Juli 2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Moos, Bauamt, Zi.-Nr. 1, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf steht jedem Bürger für Auskünfte über die Bodenrichtwerte und die Werte für landwirtschaftliche Flächen auch außerhalb der einmonatigen Auslegungsfrist zur Verfügung. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.
Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier.
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