Meldung vom 03.09.2021 Anhörungen der geplanten Festsetzungen des Überschwemmungsgebiets am Herzogbach von Flusskilometer 5,5 bis 25,5 im Bereich der Gemeinde Buchhofen
Das Landratsamt Deggendorf führt momentan das Anhörungsverfahren für das im Betreff genannte Wasserrechtsverfahren durch.
Die ursprünglich anberaumten Erörterungstermine werden auf Grund der geltenden Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt. Anstelle physischer Erörterungstermine führt das Landratsamt Deggendorf eine Online-Konsultation gemäß §5 Abs.2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie durch.
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Downloadlinks zur Information und Teilnahme an den Online-Konsultationen:
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Weiterführender Link mit Informationen zum Überschwemmungsgebiet Herzogbach vom Landratsamt Deggendorf:
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