Meldung vom 26.03.2021 Die Gemeinde Buchhofen hat aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Oktober 1981 (BayRS 91-1-1), zuletzt geändert durch§ 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683), folgende Verordnung erlassen:
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung
der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verordnung wurde am 25. März 2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Moos in 94554 Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, Zimmer 4, niedergelegt und liegt dort während
der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 der
Gemeindeordnung (GO),§ 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung, § 35 der Geschäftsordnung
der Gemeinde Buchhofen).
Die Bekanntmachung finden Sie im Download hier
Die Verordnung finden Sie im Download hier
Alle Satzungen der Gemeinde Buchhofen finden Sie auf der Homepage unter
https://www.gemeinde-buchhofen.de/verwaltung/ortsrecht-satzungen/
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