Meldung vom 13.02.2026 am Samstag, den 14. März 2026 um 19:00 Uhr, in der Kulturwirtschaft Ottmaring.
E i n l a d u n g
an alle Feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Wahlberechtigte)
zur
Dienstversammlung der freiwilligen Feuerwehr Buchhofen,
am Samstag, 14. März 2026 um 19.00 Uhr,
in der Kulturwirtschaft in Ottmaring.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant sowie der Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen.
Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt.
Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Wahlberechtigt sind alle (aktiven) Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gleichzeitig findet die Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins statt.
Die Bekanntmachung finden Sie hier zum Download
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Gemeinde Buchhofen