Meldung vom 03.02.2026 Versand der Briefwahlunterlagen nicht vor dem 16. Februar 2026
Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 16. Februar 2026 versandt werden dürfen.
Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl beantragt haben, erhalten ihre Unterlagen daher frühestens ab diesem Zeitpunkt.
Ein früherer Versand ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Bekanntmachung finden Sie hier zum Download
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Gemeinde Buchhofen