Gemeinde Buchhofen Gemeinde Buchhofen

Update: Fl.Nr. 283/284 - Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Meldung vom 17.05.2019 Update: 12.08.2019 Der geänderte Flächennutzungsplan zu den FlNr.283 und 284 ist ab sofort wirksam. . Der Gemeinderat der Gemeinde Buchhofen hat am 07.03.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Moos im vereinfachten Verfahren nach§ 13 BauGB durch Deckblatt Nr. 18 in der Fassung vom 07.03.2019 zu ändern.

Update vom 12.08.2019:

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 18 für die Flurnummern 283 und 284 in der Gemarkung Buchhofen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 07.08.2019, GZ: 83-2019-BL, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch(BauGB) genehmigt.

Bekanntmachung der Genehmigung zum Download

Ziele und Zwecke der Planänderung
Mit der Änderung des aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18 soll der im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesene Bereich auf den FlurNr. 283 und 284 der Gemarkung Buchhofen entsprechend der tatsächlichen und künftig geplanten Nutzung als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden. Für den zur Änderung vorgesehenen Bereich ist die städtebauliche Situation im überwiegenden Teil des geplanten Geltungsbereiches geprägt durch eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe.

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren und weder die Zulässigkeit UVP-pflichtiger Vorhaben begründet oder vorbereitet wird(§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) noch Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von FFH-und Europäischen Vogelschutzgebieten bestehen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), wird die Änderung des rechtskräftigen
Flächennutzungsplanes durch ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung vom 27 .05.2019 bis einschließlich 26.06.2019 (Auslegungsfrist) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos, im Bauamt, Zimmer Nr. 2, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Interessierte Bürger können sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der Auslegungsfrist können (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Dienstkräfte des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Moos stehen zur Auskunft zur Verfügung.

Ebenfalls stehen die Unterlagen nachfolgend zum Download und Einsicht zur Verfügung.

Kategorien: Verwaltung, Leben, Bekanntmachungen

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.