Meldung vom 14.02.2020 Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Die Gemeinde Buchhofen hat aufgrund des Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des
Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) und des Art. 2 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) folgende Satzung erlassen:
• Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe
zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird am 17.02.2020 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Moos in
94554 Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, Zimmer 4, niedergelegt und liegen dort während der
üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung,
§ 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung, § 35 der Geschäftsordnung der Gemeinde
Buchhofen).
Die Bekanntmachung steht hier zum Download bereit.
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