Gemeinde Buchhofen Gemeinde Buchhofen

Bekanntmachung Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Herzogbach

Meldung vom 26.01.2021 Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG).

Kategorien: Verwaltung, Bekanntmachungen, Pressemeldungen

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