Meldung vom 26.01.2021 Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG).
B E K A N N T M A C H U N G
Vollzug der Wassergesetze
des vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
ermittelten Überschwemmungsgebiets am Herzogbach
von Flusskilometer 5,5 bis 25,5
im Bereich der Gemeinden Buchhofen, Wallerfing und in der Stadt Osterhofen (Gewässer III. Ordnung)
Die Bekanntmachung ist unter diesem link abrufbar.
Alle betroffenen Unterlagen finden Sie im nachfolgend.
Die Bekanntmachung und die dazugehörigen Planunterlagen sind auch auf der Homepage des Landkreises Deggendorf unter
https://www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen/
abrufbar.
Planunterlagen
- Bekanntmachung.pdf
- Verzeichnis der betroffenen Grundstücke im Gemeindegebiet Buchhofen.pdf
- Entwurf Überschwemmungsgebietsverordnung Herzogbach.pdf
- Anlage 0_Anlagenverzeichnis für Kommunen.pdf
- Anlage 1_Erläuterungsbericht Herzogbach.pdf
- Anlage 2 Übersichtskarte.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D3.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D2.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D1.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D4.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D5.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D6.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D7.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D8.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D9.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D10.pdf
- Anlage 3_Festsetzung_D_1732_HERBA3_D11.pdf
- Anlage 4_Fachliche Vorgehensweise.pdf
Kategorien: Verwaltung, Bekanntmachungen, Pressemeldungen