Meldung vom 01.04.2019 Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ottmaring in der Dienstversammlung
am Dienstag, 16. April 19, um 19:00 Uhr,
in der Kulturwirtschaft in Ottmaring
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant aus der
Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens
4 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht
hat.
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Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel
in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung
durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle (aktiven) Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter, die das
16. Lebensjahr vollendet haben.
Für den Fall, dass der bisherige Kommandanten-Stellvertreter zum Kommandanten gewählt
wird, findet bei dieser Versammlung auch die Neuwahl eines Kommandanten-Stellvertreters
statt.
Gleichzeitig findet die Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins statt.
Hier finden Sie die die offizielle Bekanntmachung zum Download
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