Meldung vom 22.09.2021 Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Buchhofen
I.
Der Gemeinderat Buchhofen hat aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung eine
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend
zum 01. Januar 2021 in Kraft.
II.
Hinsichtlich ihres § 2 (Gesamtbetrag der Kredite) hat das Landratsamt Deggendorf als
Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 71 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung mit Schreiben
vom 27.08.2021, AZ. 20-941-G 5/2021, erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung wurde am 10. September 2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Moos in 94554 Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, Zimmer 7
niedergelegt und liegt dort währen der üblichen Geschäftszeiten bis zur nächsten
amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung zur Einsichtnahme bereit.
Die gesamte Bekanntmachung finden sie HIER zum Download
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