Meldung vom 23.08.2019 Die Gemeinde Buchhofen hat aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO), Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neue Satzungen erlassen.
Folgende Satzungen wurden erlassen:
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● Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
(Entwässerungssatzung - EWS - )
● Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
● Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für den Gemeindeteil Buchhofen
● Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung für die Gemeindeteile Ottmaring,
Nindorf, Manndorf, Kirchdorf und Lindach
Die Satzungen treten am 1. Oktober 2019 in Kraft.
Die Satzungen wurden am 23. August 2019 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Moos in 94554 Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, Zimmer 4, niedergelegt und liegen
dort während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz
2 der Gemeindeordnung, § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung, § 35 der Geschäftsordnung
der Gemeinde Buchhofen).
Die Bekanntmachung finden Sie hier im Download.
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