Meldung vom 26.02.2021 Die Gemeinde Buchhofen hat aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung erlassen:
Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Buchhofen für das Gebiet der Gemeindeteile Ottmaring, Nindorf, Manndorf, Kirchdorf, Lindach und Putting (Wasserabgabesatzung – WAS –)
Die Satzung tritt am 08. März 2021 in Kraft.
Die Satzung wurde am 26. Februar 2021 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Moos in 94554 Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, Zimmer 4, niedergelegt und liegt dort wäh-rend der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung, § 1 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung, § 35 der Geschäftsordnung der Gemeinde Buchhofen).
Moos, den 26. Februar 2021
Die Bekanntmachung sowie die aktualisierte Satzung sind im folgenden einzusehen:
Bekanntmachung downloadlink
aktuelle Beitragssatzung downloadlink
alle aktuell gültigen Satzungen der Gemeinde Buchhofen sind natürlich auf der Homepage unter:
https://www.gemeinde-buchhofen.de/verwaltung/ortsrecht-satzungen/ zu finden
Kategorien: Verwaltung, Bekanntmachungen