Meldung vom 30.09.2020 Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG).
B E K A N N T M A C H U N G
zur vorläufigen Sicherung
des vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
ermittelten Überschwemmungsgebiets am Herzogbach
von Flusskilometer 5,5 bis 25,5
im Bereich der Gemeinden Buchhofen, Wallerfing und in der Stadt Osterhofen (Gewässer III. Ordnung)
Im Jahr 2015 wurde erstmals auf dem Gebiet der Gemeinden Buchhofen, Wallerfing sowie der Stadt Osterhofen das Überschwemmungsgebiet am Herzogbach berechnet und in Übersichts- und Detailkarten vom 08.06.2015 dargestellt. Daraufhin wurde erstmals mit Bekanntmachung des Landratsamtes Deggendorf vom 22.10.2015, erschienen im Amtsblatt Nr. 12/2015 des Landkreises Deggendorf vom 29.10.2015, das Überschwemmungsgebiet am Herzogbach vorläufig gesichert.
Die Bekanntmachung ist unter diesem link abrufbar.
Die Bekanntmachung und die dazugehörigen Planunterlagen sind auch auf der Homepage des Landkreises Deggendorf unter
https://www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen/
oder
https://www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/amtsblatt/
abrufbar.
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