Meldung vom 07.12.2022 Vollzug der Wassergesetze; Gewässer III. Ordnung, Herzogbach Festsetzung des Überschwemmungsgebiets am Herzogbach
In den Gemeinden Buchhofen, Wallerfing und in der Stadt Osterhofen wird das in § 2 näher beschriebene Überschwemmungsgebiet festgesetzt.
Das Überschwemmungsgebiet betrifft die in § 2 dargestellten Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Die genannten Unterlagen können auch im Amtsblatt Nr. 25 vom 25.11.2022 des Landkreises Deggendorf auf der Homepage des Landkreises Deggendorf eingesehen werden.
www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/amtsblatt/
Die Bekanntmachung des Landratsamtes finden Sie hier zum Download
Die Verordnung finden sie hier zum Download
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