Meldung vom 29.04.2022 Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Buchhofen
I.
Der Gemeinderat Buchhofen hat aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung eine
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend
zum 01. Januar 2022 in Kraft.
II.
Hinsichtlich ihres § 2 (Gesamtbetrag der Kredite) hat das Landratsamt Deggendorf als
Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 71 Abs. 2 GO erforderliche Genehmigung mit Schreiben
vom 25.04.2022, AZ. 20-941-G 5/2022, erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung wurde am 26. April 2022 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Moos in 94554 Moos, Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, Zimmer 7 niedergelegt und liegt
dort währen der üblichen Geschäftszeiten bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer
Haushaltssatzung zur Einsichtnahme bereit.
Die Bekanntmachung finden sie HIER zum Download
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